BEHANDLUNGSKOSTEN
Für gesetzlich Versicherte
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung. Bei nicht vertragsärztlichen Praxen (Privatpraxen) – wie der meinen – werden die Kosten unter bestimmten Bedingungen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernommen. Jede gesetzliche Krankenkasse ist nach § 13 Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet, die anfallenden Therapiekosten zu übernehmen, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend notwendig ist, aber keine Behandlungsmöglichkeit im Rahmen des kassenärztlichen Systems innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (maximal drei Monate) und in angemessener Wohnortnähe besteht.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Weitere Information zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:
Für Privat- und Beihilfeversicherte
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen bzw. den Beihilfestellen meist unkompliziert übernommen. Die konkrete Kostenerstattung hängt immer von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Beginn der Therapie nach der Kostenübernahme und den dafür nötigen Antragsformularen.
Die Kostenabrechnung erfolgt nach der vorgegebenen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) .
Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei den Formalitäten der Antragstellung.
Für Selbstzahler
Wenn Sie die Therapiekosten selbst übernehmen, müssen Sie keine Formalitäten erfüllen. Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich dabei nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt zurzeit 100,55 Euro pro 50-minütiger Therapiesitzung. Individuelle Absprachen entsprechend Ihrer Einkommenssituation sind möglich.
Im Falle der Zuständigkeit von Berufsgenossenschaften / Gesetzlichen Unfallversicherungen
Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen im Falle einer Zuständigkeit die Therapiekosten. Im Rahmen des sogenannten Psychotherapeutenverfahrens der DGUV , an dem ich vertraglich beteiligt bin, werden psychische Erkrankungen aufgrund körperlicher Unfallfolgen sowie isolierte psychische Traumen bzw. Schockzustände nach Arbeitsunfällen aber auch psychische Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Berufskrankheiten stehen, behandelt. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie diese darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Für Versicherte der Freien Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erstattet die Kosten für eine Psychotherapie. Wenn Sie über die freie Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Falls Sie Soldat*in der Bundeswehr sind, bringen Sie bitte zum ersten Termin die Kostenübernahmeerklärung (Formblatt San/Bw/0218) von Ihrem Truppenarzt bzw. Ihrer Truppenärztin mit. Auf dieser Grundlage können die ersten fünf Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.